Auktionsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für jede Auktion auf Nimmi. Sie werden dir vor deinem ersten Gebot angezeigt und du musst sie annehmen. Ohne deine Annahme kannst du nicht bieten.
Betreiberin: Uniscale GmbH, The Circle 6, 8058 Zürich-Flughafen, Schweiz («Nimmi», «wir»). Eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich. UID CHE-283.568.747, MWST-Nummer CHE-283.568.747 MWST.
1. Was ein Gebot ist
Ein Gebot ist eine verbindliche Willenserklärung nach Art. 231 OR. Du bist daran gebunden, sobald es bei uns eingeht.
Du wirst nicht gefragt, ob du es wirklich ernst meinst. Es gibt keinen Bestätigungsschritt nach dem Zuschlag und kein Rücktrittsrecht, weil du es dir anders überlegt hast.
Dein Gebot erlischt, wenn ein höheres Gebot eingeht.
2. Wann du bieten darfst
Bieten kannst du, wenn du
- mindestens 18 Jahre alt und handlungsfähig bist,
- eine hinterlegte Zahlungsmethode mit gültigem Mandat hast,
- eine Lieferadresse in der Schweiz hinterlegt hast,
- diese Auktionsbedingungen angenommen hast.
Verkäuferinnen und Verkäufer dürfen nicht auf eigene Artikel bieten. Auch nicht über ein Zweitkonto, über Angehörige oder über Dritte. Das ist Scheinbieten und macht die Auktion nach Art. 230 OR anfechtbar.
3. Wie die Uhr läuft
Jede Auktion hat eine Schlusszeit. Massgebend ist ausschliesslich die Uhr unseres Servers, nicht die Uhr deines Geräts.
Standard-Auktion. Geht ein Gebot innerhalb der letzten 10 Sekunden ein, verlängert sich die Schlusszeit um 10 Sekunden. Das wiederholt sich höchstens 20 Mal pro Auktion.
Sudden Death. Die Schlusszeit verschiebt sich nicht. Wer bei Null das höchste Gebot hält, erhält den Zuschlag.
Welche Variante gilt, steht beim Artikel, bevor du bietest. Sie ändert sich danach nicht.
Die Verlängerung existiert, damit nicht gewinnt, wer die schnellste Verbindung hat, sondern wer am meisten bietet.
4. Höchstgebot (Proxy-Gebot)
Du kannst statt eines Einzelgebots ein Höchstgebot hinterlegen. Wir bieten dann in deinem Namen automatisch mit, immer nur so viel wie nötig, um vorne zu bleiben, und nie mehr als dein Höchstgebot.
Dein Höchstgebot sieht niemand. Nicht die anderen Bietenden und nicht die Verkäuferin oder der Verkäufer.
Bieten zwei Personen denselben Betrag als Höchstgebot, gewinnt das früher eingegangene.
5. Mindestpreis
Ein Artikel kann einen Mindestpreis haben. Dass ein Mindestpreis besteht, wird angezeigt; seine Höhe nicht.
Wird er nicht erreicht, kommt kein Vertrag zustande. Der Artikel gilt als unverkauft.
6. Zuschlag und Vertrag
Mit dem Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande — zwischen dir und Nimmi. Nimmi ist Vertragspartnerin und tritt als Händlerin auf, nicht als Vermittlerin.
7. Zahlung
Mit der Annahme dieser Bedingungen ermächtigst du uns ausdrücklich, den Kaufpreis samt Versand nach dem Zuschlag über deine hinterlegte Zahlungsmethode einzuziehen, ohne dass du dabei anwesend bist oder erneut zustimmst. Diese Ermächtigung erfolgt gestützt auf Art. 233 OR.
Schlägt der Einzug fehl, versuchen wir es erneut und informieren dich. Bleibt die Zahlung aus, können wir
- den Zuschlag aufheben und den Artikel erneut anbieten,
- dein Konto für weitere Gebote sperren,
- den entstandenen Schaden geltend machen.
Bei TWINT gilt die Obergrenze des Anbieters von CHF 5'000 pro Transaktion. Erwartest du ein höheres Ergebnis, hinterlege eine Karte.
8. Versand
Die Versandkosten stehen beim Artikel, bevor du bietest, und ändern sich danach nicht.
Ersteigerst du mehrere Artikel aus derselben Show, fassen wir sie nach Möglichkeit in einer Sendung zusammen. Du zahlst Versand dann nur einmal.
9. Widerruf
Für Fernabsatzgeschäfte kennt das Schweizer Recht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Art. 40a–40f OR gilt für Haustürgeschäfte und Telefonverkäufe, nicht für Auktionen auf dieser Plattform.
Eine Stornierung nach dem Zuschlag ist ein Entgegenkommen, kein Anspruch.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Art. 197 ff. OR).
Verkauft eine gewerbliche Verkäuferin oder ein gewerblicher Verkäufer an eine Konsumentin oder einen Konsumenten, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen mindestens ein Jahr (Art. 210 OR).
Beschriebene Gebrauchsspuren sind kein Mangel.
11. Anfechtung einer Auktion
Wurde das Ergebnis einer Auktion durch rechtswidrige oder gegen die guten Sitten verstossende Mittel beeinflusst, kann jede beteiligte Person die Auktion innert zehn Tagen anfechten (Art. 230 OR).
Wir zeichnen jedes Gebot auf, auch abgelehnte, und bewahren die Aufzeichnung der Show auf, damit sich der Ablauf nachvollziehen lässt.
Bestätigt sich ein Scheingebot, heben wir den Zuschlag auf und erstatten den vollen Betrag einschliesslich Versand.
12. Abbruch
Wir können eine einzelne Auktion oder eine ganze Show abbrechen, wenn ein technischer Fehler, ein Verdacht auf Manipulation oder ein Verstoss gegen unsere Richtlinien vorliegt. Bereits eingezogene Beträge erstatten wir vollständig.
13. Änderungen
Diese Bedingungen sind versioniert. Für ein Gebot gilt immer die Fassung, die du angenommen hast. Ändern wir sie wesentlich, fragen wir dich vor deinem nächsten Gebot erneut.
14. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Uniscale GmbH, soweit nicht zwingende Bestimmungen zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten etwas anderes vorsehen.